TL;DR:

Zu aufwendig? Wir unterstützen bei der Beantragung. Rein erfolgsabhängig!


Das Beantragen der steuerlichen Forschungszulage kann den Unterschied zwischen einem stagnierenden und einem blühenden Unternehmen ausmachen. Doch wie genau funktioniert dieser Prozess? In meinem aktuellen Beitrag erkläre ich Schritt für Schritt, wie Sie diese wichtige Förderung nutzen können und welche Anforderungen Sie erfüllen müssen, um erfolgreich zu sein. Entdecken Sie, wie Sie die Innovationsfähigkeit Ihres Unternehmens stärken und staatliche Unterstützung optimal nutzen können.

Ein kleines Kätzchen schläft zusammengerollt auf einer rot karierten Decke.

Wie kann man eine steuerliche Forschungszulage beantragen?

Was ist das Antragsverfahren?

Das Antragsverfahren ist einfach. Es beginnt mit einem elektronischen Antragsformular beim zuständigen Finanzamt. Doch wir müssen uns authentifizieren. Ohne ein gültiges ELSTER-Zertifikat kommt man nicht weit.

Nach Übermittlung des Antrags muss man warten. Die Bearbeitungszeit kann variieren. Aber was passiert während dieses Wartezeitraums? Hier kommt die Bundesstelle für Forschungszulage (BSFZ) ins Spiel.

Welche Rolle spielt die BSFZ bei der Bearbeitung von Anträgen?

Die BSFZ spielt eine wichtige Rolle. Sie prüft die Anträge auf ihre Eignung. Nach Prüfung erteilt die BSFZ eine Bescheinigung. Diese Bescheinigung ist der Schlüssel! Sie zeigt dem Finanzamt, dass die Forschungsarbeit förderfähig ist.

Und der letzte Punkt unseres Prozesses ist fast selbstverständlich. Aber wir sollten es trotzdem klären, um sicher zu sein.

Welche Anforderungen gelten für den Antrag?

Der Antrag selbst muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Er muss klar darlegen, was das Forschungsprojekt ist und warum es förderfähig ist. Der Antrag muss auch zeigen, wofür die Zulage verwendet wird.

Also, denken Sie daran, klare und genaue Angaben zu machen. Seien Sie spezifisch und zeigen Sie Ihren Plan. Das erhöht die Chancen auf Erfolg.

Neben dem Antrag muss man weitere Dokumente einreichen. Dazu gehören ein Finanzierungsplan und eine Projektbeschreibung. Und schließlich – stellen Sie sicher, dass Sie fristgerecht einreichen!

Sind wir bereit? Das ist unser Antragsverfahren in Kürze. Es ist kein Hexenwerk, aber es erfordert Aufmerksamkeit und Genauigkeit. Behalten Sie immer die Details und Fristen im Auge und leisten Sie gute Arbeit in Ihrer Forschung. Viel Erfolg!

Bildbeschreibung: Eine Gruppe bunter Luftballons, die in den blauen Himmel aufsteigen.

Was ändert sich mit dem Forschungszulagengesetz 2024?

2024 bringt einige Änderungen im Bereich Forschungs- und Entwicklungsförderung. Laut Wachstumschancengesetz sind die förderfähigen Kosten für Auftragsforschung von 60 % auf 70 % gestiegen und die maximale Bemessungsgrundlage für förderfähige Aufwendungen wurde auf 10 Mio. Euro erhöht.
Quelle

Welche Verbesserungen bringt das Wachstumschancengesetz 2024 für die Forschungsförderung?

Zu den bemerkenswerten Veränderungen gehört die Erhöhung der Forschungszulage. Sie beträgt jetzt 25 %, kann jedoch für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) auf 35 % erhöht werden. Zusätzlich wurde der förderfähige Wert der geleisteten Arbeitsstunde von 40 auf 70 Euro erhöht, wobei die maximal anrechenbaren Arbeitsstunden bei 40 Stunden pro Woche bleiben.

Eine wichtige Neuerung ist das Vorauszahlungsverfahren, das am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Dieses Verfahren ermöglicht es Unternehmen, eine Forschungszulage zu beantragen, bevor sie ihre steuerliche Erklärung abgeben haben.

Welche Sonderregelungen gelten ab 2024?

Von 2024 an gelten Sonderregelungen für bestimmte Unternehmen. Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen, wobei es Ausnahmen für Unternehmen gibt, die wegen Corona in Schwierigkeiten geraten sind.

Für Einzelunternehmer gibt es besondere Regelungen. Sie können für ihre Eigenleistungen eine Zulage in Höhe von 40 Euro pro Arbeitsstunde beantragen, sofern sie nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Die Forschungszulage für diese Eigenleistungen darf 200.000 Euro in einem Zeitraum von drei Veranlagungszeiträumen nicht überschreiten.

Was den Antrag angeht, so muss dieser elektronisch beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden, unabhängig von der Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärung. All dies muss über das Webportal der BSFZ erfolgen und vollständig digital über ein ELSTER-Zertifikat authentifiziert werden.

Diese Änderungen und Verbesserungen zielen darauf ab, die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten von Unternehmen weiter zu fördern und Innovationen im Land zu erhöhen. Mit der richtigen Planung und Umsetzung kann Ihr Unternehmen von diesen Vorteilen profitieren und eine erfolgreiche Forschungs- und Entwicklungsarbeit leisten.

Ein Bergpanorama mit schneebedeckten Gipfeln unter einem klaren blauen Himmel.

Was sind die förderfähigen Kosten?

Eines der Hauptelemente beim Beantragen der Forschungszulage sind die förderfähigen Kosten. Aber was genau sind diese Kosten, und wie bestimmen wir sie?

Zunächst einmal sind die förderfähigen Kosten die Ausgaben, die ein Unternehmen für Forschung und Entwicklung trägt. Sie können in zwei Kategorien eingeteilt werden. Hierbei handelt es sich um Aufwendungen für die eigenbetriebliche Forschung und für die Auftragsforschung.

Die kosten für die eigenbetriebliche Forschung umfassen Personalkosten und Materialkosten. Gemäß dem Forschungszulagengesetz (FZulG) beträgt die Zulage hierfür 25 % der förderfähigen Aufwendungen pro Wirtschaftsjahr. Der Wert der geleisteten Arbeitsstunde wurde kürzlich auf 70 Euro erhöht, mit einer Höchstgrenze von 40 Stunden pro Woche. Die maximale Bemessungsgrundlage für förderfähige Aufwendungen hat eine Obergrenze von 10 Mio. Euro.

Die förderfähigen Kosten für Auftragsforschung wurden so verändert, dass nun 70% der Ausgaben gerechnet werden. Die maximale Bemessungsgrundlage für diese Kosten steigt damit auf 10 Millionen Euro. Es ist wichtig zu wissen, dass die Zulage standardmäßig 25 % beträgt und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf bis zu 35 % erhöht werden kann.

Die Anforderungen für Einzelunternehmer und Personengesellschaften sind leicht unterschiedlich. Bei diesen sind Eigenleistungen in Höhe von 40 Euro je Arbeitsstunde förderfähig. Diese sind auf maximal 40 Stunden pro Woche begrenzt. Hier darf die Forschungszulage für Eigenleistungen 200.000 Euro in einem Zeitraum von drei Veranlagungszeiträumen nicht überschreiten.

Es gibt jedoch einige Bedingungen zu beachten. Unternehmen, die in Schwierigkeiten sind, sind generell von der Förderung ausgeschlossen. Die einzige Ausnahme bilden Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind.

Somit ist der erste Schritt, um Nutzen aus der steuerlichen Forschungszulage zu ziehen, ein gründliches Verständnis der für die Förderung in Frage kommenden Kosten. Mit diesem Wissen können Unternehmen besser planen und ihre R&D-Prozesse optimieren, um den größtmöglichen Nutzen aus der Forschungszulage zu ziehen. Na, bereit, in die spannende Welt der steuerlichen Förderung einzutauchen? Fangen wir an!

Fazit

In diesem Blogpost habe ich die Antragsverfahren, die Rolle der BSFZ und die Anforderungen für die steuerliche Forschungszulage erklärt. Wir haben auch die Änderungen und Verbesserungen des Forschungszulagengesetzes 2024 besprochen und die förderfähigen Kosten aufgezeigt.

Die neue Gesetzgebung bringt viele Vorteile. Du solltest diese Chancen nutzen, um Innovation voranzutreiben. Vorbereitung und genaue Antragstellung sind der Schlüssel zum Erfolg.

Gerne unterstützen wir bei der Beantragung – rein erfolgsabhängig!

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